AGB

1. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Marketing-Leistungen zwischen AI SEALS OÜ und dem Auftraggeber. Widersprechende AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn AI SEALS nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Ertragsgegenstand, Nutzungsrechte

2.1 Die von AI SEALS erbrachten Leistungen sind deren geistiges Eigentum, an welchem dem Auftraggeber grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt werden. Die Nutzungsrechte sind auf das angebotene Projekt zwischen AI SEALS und dem Auftraggeber beschränkt. Die Gel­tung des Urheberrechtsgesetzes findet, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzun­gen nicht vorliegen, zumindest sinngemäß Anwendung.

2.2 Für die im Projekt erstellten Elemente wird dem Auftraggeber ein internationales, zeitlich unbegrenztes einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Es besteht kein Recht zur Veräußerung und Bearbeitung der Motive und Daten durch Dritte. Änderungen am Werk bedürfen der Zustim­mung.
Sollte der Auftraggeber die Motive an Dritte weitergeben oder durch Dritte bearbeiten lassen wollen, ist dies vorab zu kommunizieren. In diesem Fall ist eine weitere Vergütung zur Einräumung des Bearbeitungsrechts zu vereinbaren. Der reguläre Nutzungsfaktor beträgt das 3,5-fache des Honorars; offenen Daten sind nicht inkludiert. Alle nicht vereinbarten Urheber- sowie weiteren Nutzungsrechte liegen ausschließlich beim Urheber und verbleiben bei diesem bis zu einer weiteren vertraglichen Einigung.


2.3 Der Vertrag umfasst keine rechtlichen Prüfungen, insbesondere hat er die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von AI SEALS nicht zum Gegenstand und bein­haltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungs­fähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von AI SEALS. Der Auftraggeber ist für Recherchen und die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung selbst verantwortlich.

3. Freigabe, Vergütung, Rechteübergang

3.1 Entwürfe erhält der Auftraggeber zur Ken­ntnisnahme und Freigabe. Hiermit gehen noch keine Rechte auf den Auftraggeber über. Ent­würfe sind zur endgültigen Fertigstellung vom Auftraggeber freizugeben. Sofern eine Fertigstel­lung anhand des ursprünglichen Angebots nicht möglich ist, erstellt AI SEALS ein neues Angebot zur Annahme durch den Auftraggeber. Die Vergü­tung erfolgt sodann für die Gesamtleistung auf der Grundlage der erstellten Angebote.

3.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach voll­ständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis zu diesem Zeitpunkt ble­iben AI SEALS sämtliche Rechte/Eigentum vorbehalten. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von AI SEALS. AI SEALS ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies ge­sondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes ohne Abzug zur Zahlung fällig. Werden die in Auftrag gegebenen Leistungen in Teilen ab­genommen, so ist eine entsprechende Teilvergü­tung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Bei finanziell oder zeitlich aufwändigen Leistun­gen ist AI SEALS berechtigt, angemessene Ab­schlagszahlungen (je 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung / bei Fertigstellung von 50% / bei Abnahme) zu fordern. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Grün­den (8.1) verweigert werden.


4.2 Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines nach­gewiesenen höheren Schadens ist möglich. Im Falle des Zahlungsverzugs bei Teilleistungen ist AI SEALS berechtigt weitere Leistungen ledi­glich Zug-um-Zug gegen vorherige Zahlung zu erbringen.

5. Fremdleistungen

5.1 AI SEALS ist nach 2.1 und 8.1 schöpferisch tätig. Zur Ablieferung eines Werkes sind jedoch u.U. Fremdleistungen (z.B. Lektorierung, Druck­erstellung, Programmierung, etc.) notwendig, welche im Angebot ausgewiesen sind. AI SEALS ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen und von diesem zu vergüten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, AI SEALS entsprechende Voll­machten zu erteilen.

5.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdle­istungen im Namen und für Rechnung von AI SEALS abgeschlossen werden, stellt der Auftraggeber AI SEALS im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Belegexemplare, Eigenwerbung
Von allen fertig gestellten Leistungen überlässt der Auftraggeber AI SEALS unentgeltlich fünf einwandfreie Belegexemplare. AI SEALS ist berechtigt, diese Exemplare und sämtliche in Er­füllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden. AI SEALS ist berechtigt, auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

7. Haftung

7.1 AI SEALS haftet für entstandene Schäden (z.B. an überlassenen Vorlagen) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für solche Schäden haftet AI SEALS auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übri­gen haftet AI SEALS für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Kardinalpflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrag­szwecks von besonderer Bedeutung ist.

7.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rech­nung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden (5.1), übernimmt AI SEALS gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung, es sei denn, AI SEALS trifft gerade bei der Auswahl Verschul­den. AI SEALS tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

7.3 Mit der Freigabe von Entwürfen (3.1) durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verant­wortung für Fehlerfreiheit des Werkes (etwa in Text und Bild). Nach Freigabe besteht für diese Entwürfe keine Haftung von AI SEALS.

8. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages, Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestal­tungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadu­rch verursachten Mehrkosten zu tragen.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann AI SEALS eine angemessene Er­höhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann AI SEALS auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Ver­zugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Ver­wendung aller an AI SEALS übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber AI SEALS von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Kündigung
Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber erhält AI SEALS die verein­barte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Auf­wendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen. Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn beträgt die Vergütung jedoch mindestens 10% der verein­barten Vergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Außer bei Verträgen mit Verbrauchern ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Tallinn. Es gilt das Recht Estlands mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

10.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedin­gungen unwirksam, so berührt dies die Wirksam­keit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.